SV Dresden Reick e.V. | Abteilung Turnen

Geräte Damen | Sprung

Sprung

Die unterschiedlichen Sprünge im Frauenturnen sind entsprechend ihren verschiedenen Körperpositionen und Bewegungsformen in fünf Kategorien aufgeteilt. Je nach dem von der Turnerin ausgewählten Sprungtyp müssen spezielle Anforderungen erfüllt werden, die in den internationalen Wertungsvorschriften detailliert aufgelistet sind. Ein erfolgreicher Sprung beginnt mit einem schnellen Anlauf von maximal 25 Meter Länge. Die Besten besitzen einen sehr „explosiven“ Absprung vom federnden Sprungbrett, um danach in der „ersten Flugphase“ in enormer Geschwindigkeit die Füße über den Kopf zu bringen und mit den Händen Kontakt am Sprunggerät zu erhalten. Während der folgenden kurzen Stützphase (bei der sich die Turnerin kräftig vom Gerät abdrückt), beurteilen die Kampfrichterinnen die Körperhaltung, sowie die Position der Schultern und der Arme. Komplizierter für die Jury wird es während der anschließenden „zweiten Flugphase“ und der Landung. Je höher und je weiter die Turnerin durch die Luft fliegt, desto besser ist es. Und je mehr Salto- und Schraubendrehungen sie in die zweite Flugphase integriert, desto höher ist üblicher Weise der Schwierigkeitsgrad ihres Sprunges. Das Sprunggerät selbst ist weltweit seit Jahresbeginn 2001 ein neuer Tisch (der vom Österreicher Mag. Helmut Hädlmoser erfunden wurde). Das bisherige Sprungpferd steht (nach diversen Übergangsfristen) bald im Stall. Der neue Tisch ist 125 cm hoch, 95 cm breit und 120 cm lang. Für den Absprung wird ein eigenes Sprungbrett verwendet, dessen Wurfkraft jedoch deutlich unter derjenigen eines Trampolins liegt. Die Landematten (sogenannte „Niedersprungmatten“) sind 20 cm dick und speziell auf die physikalischen und biomechanischen Gegebenheiten des Kunstturnens abgestimmt. Zusätzlich können im Training und bei den meisten Wettkämpfen dünnere Sicherheitsmatten eingesetzt werden.

Pflicht

Jeder Turner hat zwei Sprungversuche, der bessere der beiden Sprünge kommt in die Wertung. Berührt der Aktive beim Anlauf weder das Sprungbrett noch das Sprunggerät, so ist ein zusätzlicher Anlauf erlaubt. Es sind maximal drei Anläufe erlaubt.